RS0031836 – OGH Rechtssatz
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Keinesfalls ist eine auflagenstarke Tageszeitung, die laufend in die politische Auseinandersetzung eingreift, schutzwürdig gegen politische Gegenangriffe, mögen diese auch ebenfalls mit reißerischen Äußerungen vorgetragen werden, weil in Wahrheit durch solche Gegenangriffe der Kredit, der Erwerb oder das Fortkommen des Angegriffenen nicht gefährdet wird. Vielmehr dienen solche "Abwehrschritte" nur der Abschreckung künftiger Kritik.