JudikaturJustizRS0031815

RS0031815 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Eine und dieselbe Äußerung kann je nach dem Zusammenhang, in den sie gestellt wird, bald unter den Begriff der Tatsachenbehauptung, bald unter den Begriff des reinen Werturteils fallen; entscheidend ist dabei, wie die Äußerung von den Empfänger - zu einem nicht unerheblichen Teil - verstanden wird.

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