JudikaturJustizRS0031691

RS0031691 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2023

Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs des Witwers und der Kinder einer getöteten Hausfrau ist von den Bruttokosten einer Ersatzkraft auszugehen.

Entscheidungen
19