JudikaturJustizRS0031640

RS0031640 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 2013

Ein Anspruch auf Veröffentlichung des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils besteht mangels Anwendbarkeit des § 25 Abs 3 UWG bei Verstößen gegen § 1330 ABGB nicht.

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