Spruch Der Revision der viertklagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die viertklagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 8.112 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.352, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. Der Revision der beklagten Partei wir…
Text Entscheidungsgründe: Am 12. 12. 1993 ereignete sich ein Verkehsunfall, an dem die Zweitklägerin als Lenkerin eines PKW sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW beteiligt waren. Dabei wurden die Erst- und Zweitklägerin schwer verletzt, die mitfahrende Mutter der Erst-, Zweit- …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, aber nicht berechtigt. Zur Revision des Viertklägers: Dieser macht in seinem Rechtsmittel geltend, es gebühre ihm gemäß § 1327 ABGB Ersatz für die infolge des Todes seiner Frau entgangene Beistandsleistung. Dieser Anspruch sei davon unabhängig, ob tatsächlich eine Hi…