Spruch Der Schadenersatzanspruch für Verhinderung des besseren Fortkommens infolge Verunstaltung ist mit einem Globalbetrag zu bemessen. Keine getrennten Zusprüche für verschlechterte Berufsaussichten einerseits und Heiratsaussichten andererseits. Entscheidung vom 9. Juli 1968, 2 Ob 220/68. I. Instanz Kr…
Text Den Erstbeklagten als den angestellten Lenker eines LKWs, dessen Halter der Zweitbeklagte war, trifft das alleinige Verschulden an einem Verkehrsunfall, bei dem am 17. Oktober 1966 die Klägerin schwer verletzt wurde und Sachschaden erlitt. Ihren gegenüber beiden Beklagten erhobenen Schadenersatzans…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Bei dem revisionsverfangenen Betrag handelt es sich um Schadenersatz aus dem Rechtsgrund des § 1326 ABGB. Die Klägerin hatte aus diesem Titel je 25.000 S "für die durch die Verletzungen verminderten Heiratsaussichten" und "für die dauernde Verunstaltung, insbesondere f…