Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 19.302,70 (darin S 3.217,10 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 20. 12. 1993 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem der Vater der Klägerin getötet wurde. Der Erstbeklagte war der Lenker des LKW, der mit dem PKW kollidierte, dessen Insasse der Vater der Klägerin war. Die zweitbeklagte Partei ist Halterin, die drittbeklagte Partei Haf…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Interesse der Rechtseinheit zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Im drittinstanzlichen Verfahren ist nur mehr die Frage zu beantworten, ob es beim Schadenersatzanspruch der Klägerin auf die tatsächlichen Unterhaltsleistungen ankommt, wie die Rechtsmittelwerber meinen, oder …