JudikaturJustizRS0031307

RS0031307 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2023

Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.

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