Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das vom Berufungsgericht erlassene Teilurteil wird dahin abgeändert, daß es insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 1,800.000,-- samt 4 % Zinsen aus S 1,700.000,…
Text Entscheidungsgründe: Am 29.9.1989 wurde die damals knapp über ein Monat alte Klägerin bei einem Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte mit einem LKW allein verschuldet hat, lebensbedrohlich verletzt. Die zweitbeklagte Gesellschaft ist Halter dieses LKW, die drittbeklagte Partei Haftpflichtversichere…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht einen höheren Betrag an Schmerzengeld, als vom Obersten Gerichtshof bisher zuerkannt, zugesprochen hat, sodaß die Voraussetzungen des § 502 Abs.1 ZPO vorliegen; sie ist zum Teil berechtigt. Die Beklagten machen in ihrem Rechtsmittel geltend, im …