Spruch Der Revision der beklagten Partei wird dahin Folge gegeben, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.752,50 EUR (darin 458,75 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 2.175,51 EUR (darin …
Text Entscheidungsgründe: Den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildet die Frage, ob der zwischen den Parteien geschlossene, vom Kläger als Bestandgeber aufgekündigte Bestandvertrag als Pachtvertrag oder als Mietvertrag zu qualifizieren ist. Mit schriftlichem, als „Pachtvertrag“ bezeichnetem Bestandvert…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig und auch berechtigt. Die beklagte Partei bringt im Rechtsmittel im Wesentlichen vor, dass in der gegebenen Vertragskonstellation fast alle typischen Elemente eines Pachtvertrags fehlten: Im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestandvertrags sei kein lebendes Unt…