Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit S 11.401,18 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin die Barauslagen v…
Text Entscheidungsgründe: Am 24.Mai 1982 ereignete sich auf der Nettingsdorfer Bezirksstraße bei Straßenkilometer 4,8 ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit dem Fahrzeug seiner Dienstgeberfirma und der Erstbeklagte mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW, pol.KZ O 906.711, bete…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Eine Entschädigung nach § 1326 ABGB gebührt dann, wenn der Verletzte durch die Verunstaltung, also durch eine erheblich nachteilige Veränderung seiner Erscheinung, in seinem besseren Fortkommen behindert werden kann. Unter einer Verunstaltung im Sinne dieser…