Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 40.000 EUR samt 4 % Zinsen seit 24. 4. 2013 binnen 14 Tagen zu zahlen. Das Mehrbegehren, die beklagte P…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 29. 8. 2010 in einem Krankenhaus, dessen Rechtsträger die beklagte Partei ist, wegen intensiver Schmerzen der linken Schulter behandelt. Die erstellte Diagnose (atraumatische Schulterschmerzen) war fehlerhaft. Es lag ein akutes Koronarsyndrom vor, das drei Ta…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig und auch teilweise berechtigt. Die beklagte Partei macht geltend, dass ein globales Schmerzengeld nicht zugesprochen werden dürfe. Es sei derzeit nicht vorherzusagen, wie sich der Gesundheitszustand des Klägers, der mittlerweile stabilisiert…