JudikaturJustizRS0031026

RS0031026 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2019

Der Schadenersatzanspruch auf Ersatz von Verdienstentgang dient dem gleichen Zweck wie der Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger auf Leistung einer Versehrtenrente, nämlich dem Ausgleich des durch die Schadenszufügung verminderten oder nur unter erschwerten Voraussetzungen erzielbaren Erwerbseinkommens.

Entscheidungen
18