Spruch Die Arbeitsleistungen, die der Übergeber einer Landwirtschaft für die Übernehmer - wenn auch unentgeltlich - erbringt, stellen einen bestimmten Wert dar. Kann er sie wegen der von einem Dritten verschuldeten Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erbringen, dann erleidet er selbst einen ersatzfähigen Verdien…
Text Der Kläger begehrte vom Beklagten die Zahlung einer monatlichen Rente von 500 S ab 1. Juli 1965 auf unbestimmte Zeit. Hiezu brachte er vor, er habe zwar seine Landwirtschaft im Jahre 1965 seiner Tochter übergeben, trotzdem aber bis zum Unfall als einziger Mann unter Einsatz seiner vollen Arbeitskraf…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Beide Rekurse sind nicht begrundet. Nach Ansicht des Beklagten wäre die Sache auch hinsichtlich des behaupteten Verdienstausfalles aus der Bienenzucht schon spruchreif, weil der Kläger in diesem Belang nichts Konkretes behauptet und insbesondere die Höhe des diesfälligen Verdie…