RS0030886 – OGH Rechtssatz
RS0030886 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Haben zwei Liegenschaftseigentümer an dem auf ihrer Liegenschaft errichteten Wohnhaus Wohnungseigentum begründet und wir dieses Wohnhaus durch Zubau auf Kosten eines Eigentümers vergrößert, so muß der Ausbau als Zuwachs an der gemeinschaftlichen Liegenschaft behandelt werden. Über die Aufteilung der Erträgnisse des Zuwachses konnten die Teilhaber Vereinbarungen treffen, die auch nach der Nov zum WEG verbindlich bleiben.