Spruch Die mündliche Kaufabrede bleibt auch dann gültig, wenn im schriftlichen Kaufvertrag aus steuerlichen Gründen ein niedrigerer als der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis angegeben wird; dem Begehren auf Zahlung des gesamten Kaufpreises steht hier kein gesetzliches Verbot entgegen Vertragsbestimmungen …
Text Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehegatte Franz P verkauften den Beklagten im Jahre 1967 die Liegenschaft EZ X. Auf den Kaufpreis wurden bisher 90.000 S bezahlt. Die Klägerin behauptet, daß ein Kaufpreis von 180.000 S und dessen Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex 1966 vereinba…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In der Rechtsrüge macht die Revision geltend, daß der Kaufvertrag zumindest hinsichtlich des "schwarzen Kaufpreisteiles" von 80.000 S gemäß § 879 ABGB nichtig sei, weil er gegen ein gesetzliches Verbot verstoße. Dem Begehren der Klägerin nach Zahlung des Mehrkaufpreise…