JudikaturJustizRS0030816

RS0030816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 1969

Ob von den Kosten für Haushaltshilfskräfte die Pflegezulage nach § 18 KOVG abzuziehen ist, hängt vom Einzelfall ab; entscheidend ist, ob und inwieweit dem Verletzten dadurch ein Schaden entstanden ist, daß er wegen der Unfallsfolgen Hilfskräfte beiziehen mußte.