Spruch Der Revision der beklagten Parteien wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Partei Folge gegeben und die Entscheidung des Berufungsgerichtes dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldi…
Text Entscheidungsgründe: Am 1. 6. 1999 verschuldete der Zweitbeklagte als Lenker eines von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten Sattelfahrzeuges einen Verkehrsunfall, bei dem die am 20. 11. 1947 geborene Gattin des Klägers, sein am 13. 5. 1…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, weil es keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Höhe des Schmerzengeldes bei "Schockschäden" gibt; die Revision des Klägers ist auch berechtigt. Der Kläger macht in seinem Rechtsmittel geltend, es sei ausgeschlossen, dass es ihm gelinge, für sein restliches …