JudikaturJustizRS0030786

RS0030786 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2011

Auch Störungen der Gehirnfunktionen und Nervenfunktionen stellen einen körperlichen Schaden, also eine Körperverletzung dar (hier psychischer Unfallsschock, der zum Absagen zweier Opernauftritte eines Opernsängers führte).

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11