Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.861,16 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 811,96 USt) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat den Kläger und dessen Lebensgefährtin Brigitte M***** am 24.5.1995 durch die telefonischen (auf das Tonband eines Anrufbeantworters gesprochenen) Äußerungen "ihr zwa werds net oid" und "stirb langsam, Baby" gefährlich bedroht; er wurde deshalb mit Urteil des L…
Rechtliche Beurteilung Der Kläger führt im wesentlichen aus, das Strafgesetzbuch verstehe aufgrund der Begriffsbestimmung des § 74 Z 5 StGB unter einer gefährlichen Drohung eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen, die geeignet sei, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und sei…