RS0030720 – OGH Rechtssatz
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Die Zeit von sieben Monaten, während welcher der Kläger keinen Verdienst aus unselbständiger Arbeit hatte, ist nicht lang genug, um annehmen zu können, daß der Kläger auch in aller Zukunft ohne den Unfall keinem Erwerb als unselbständiger Arbeitnehmer nachgegangen wäre.