RS0030655 – OGH Rechtssatz
RS0030655 – OGH Rechtssatz
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Wenn ein im Betrieb seiner Mutter mitarbeitender Sohn für seine Tätigkeit jahrelang keinerlei Barzahlungen erhält und die ihm angeblich zustehenden Lohnforderungen fortlaufend lediglich als von ihm seiner Mutter gewährte Darlehen verbucht werden, so ist das Einverständnis des Sohnes mit diesem Vorgehen nicht in dem einem Dienstnehmer auf Grund bestehenden Dienstverhältnisses eigentümlichen wirtschaftlichen Erwägungen begründet, sondern in Erwägungen, die in dem bestehenden Familienband wurzeln.
VwGH vom 11.12.1970, 943/68; Veröff: EvBl 1971/134 S 19