JudikaturJustizRS0030602

RS0030602 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 1976

Keine grobe Fahrlässigkeit des Bürgermeisters einer Ortsgemeinde, der sich nach der Meldung, daß die Verbotstafeln im Sinne des § 52 lit a Z 9 StVO bei einer Brücke nicht mehr vorhanden seien, nicht bloß darauf beschränkt, neue Verbotstafeln zu bestellen, sondern auch fernmündlich gegenüber einem (gemeinsam mit anderen Unternehmern Schotter über die Brücke führenden) durch den folgenden Einsturz geschädigten Transporteur das Befahren der Brücke untersagen ließ.