Spruch Der Ausfall an Gebühren, den die Post- und Telegraphenverwaltung durch die infolge Beschädigung eines Fernmeldekabels eingetretene Unbenützbarkeit desselben erleidet, ist wirklicher Schaden, nicht entgangener Gewinn. Entscheidung vom 12. Jänner 1967, 2 Ob 355/66. I. Instanz: Landesgericht Innsbruc…
Text Wie unbestritten feststeht, wurde am 27. November 1964 im Zuge von Bauarbeiten, die von Arbeitern der erstbeklagten Partei unter der Aufsicht des Zweitbeklagten auf einer Bezirksstraße durchgeführt wurden, ein im Bereich der Baustelle verlaufendes Fernmeldekabel der klagenden Partei beschädigt. Der …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision ist nicht begrundet. Nach ihren Rechtsausführungen müsse zwischen Verdienstentgang einerseits und Gewinnentgang andererseits unterschieden werden; einen typischen Fall entgangenen Gewinnes stelle der Gebührenausfall der klagenden Partei dar, zumal diese d…