JudikaturJustizRS0030465

RS0030465 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 1995

Wird ein trächtiges Haustier bei einem Verkehrsunfall getötet, so stellt die durch den Unfall vernichtete Möglichkeit, das Jungtier zu verwerten, eine Gewinnmöglichkeit dar, die im Geschäftsverkehr als selbständiger Wert anzusehen ist. Die Vernichtung einer solchen Chance ist nicht als entgangener Gewinn, sondern als positiver Schade zu werten.

Entscheidungen
7