Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihres Vertreters binnen 14 Tagen die mit EUR 1.774,44 (darin enthalten EUR 295,74 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde schrieb Tischlerarbeiten für ein Ausstellungsvorhaben aus, wobei ua auch die Klägerin schriftlich zur Anboterstellung eingeladen wurde; die Abgabefrist endete am 12. 1. 2001 (in der Klage und im Ersturteil mehrfach unrichtig: 2000), 10 Uhr. Innerhalb offene…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Frage, an welcher Stelle ein Bieteranbot unterfertigt sein muss, wenn diesem Beilagen beigefügt sind und an dieses ein bestimmtes Form(Unterfertigungs)erfordernis geknüpft ist, und ob ein Verstoß hiegegen Anlass zur Verbesserung sein kann, über den Anlassfall hina…