Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin die mit 4.629,60 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich 771,60 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 29. Dezember 1984 um ca. 21.30 Uhr während eines Winterurlaubes im Kleinwalsertal als Fußgängerin in Mittelberg auf dem Stützeweg dadurch zu Sturz, daß sie in eine ca. 20 cm tiefe, vereiste Spurrille abrutschte. Dabei zog sie sich eine schwere Beinverletzung…
Rechtliche Beurteilung Den Revisionsausführungen kann im Ergebnis nicht gefolgt werden. Es steht fest, daß der unter der EZ 466 KG Mittelberg im Grundbuch eingetragene Stützeweg öffentliches Gut ist, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vorarlberger Landesstraßengesetzes 1969 weder zur Landesstraße noch zur Ge…