Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 499,39 EUR (darin 83,23 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 22. 6. 2004 verschuldete der Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Lkws einen Verkehrsunfall, bei dem an dem vom Kläger gelenkten Pkw, einem Leasingfahrzeug, erheblicher Sachschaden entstand. Das am 30. 6. 2003 zum Verkehr zugelassene Fahrzeug, dessen…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: 1. Vorauszuschicken ist, dass im Rechtsmittelverfahren die Aktivlegitimation des Klägers nicht mehr strittig ist. Gegenstand der Prüfung ist somit, welchen Schaden die Leasinggeberin durch den gegenständlichen Verkehrsunfall erlitten und welche daraus resultierendenAnsprüche sie…