Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 4.204,03 (darin S 700,67 USt), und zwar anteilig dem Erstkläger S 2.156,65, der Zweitklägerin S 1.219,18 und dem Drittkläger S 828,19, jeweils binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens ist die Auslegung des § 22 der Pensionszuschussordnung der beklagten Partei, welche - unstrittig - auf einer Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs 1 Z 18 ArbVG in der ab 1. 4. 1993 geltenden Fassung beruht. § 22 der Pensionszuschussordnung (in de…
Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob Pensionisten, welche während eines laufenden Jahres Anspruch auf Pensionszuschusszahlungen erwerben, im ersten Pensionsjahr eine Aliquotierung der auf den Anspruchserwerb nächstfolgenden Sonderzahlung (1. 6. oder 1. 12.) in Kauf nehmen müssen, zutreffend verne…