JudikaturJustizRS0030228

RS0030228 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Der Schadenersatzanspruch geht primär auf Naturalersatz. Dem Wiederherstellungsbefehl ist Genüge getan, wenn eine im wesentlichen gleiche Lage (Ersatzlage) hergestellt wird.

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