JudikaturJustizRS0030135

RS0030135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2023

Haftung nach § 1319 ABGB, wenn ohne besondere Vorsichtsmaßnahme erkennbar ist, daß ein ungeschützter Waldbestand durch Windbruch eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen kann und nicht alle Vorkehrungen getroffen werden.

Entscheidungen
4