Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte hat der klagenden Partei die mit S 12.758,85 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 985,35 Umsatzsteuer und S 1.920,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 16. September 1980 um ca. 1.20 Uhr nachts stieß der mit seinem PKW auf der Bundesstraße 190 von Dornbirn in Richtung Hohenems fahrende Jörg ÖHE mit seinem bei der klagenden Partei haftpflicht- und kaskoversicherten PKW gegen eine auf der Fahrbahn befindliche Gruppe von 17 Pfe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Dem erstgerichtlichen Urteil liegt außer dem bereits wiedergegebenen folgender entscheidungserheblicher Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte, ein Pferdehändler, hält auf verschiedenen Weideflächen im Durchschitt 70 bis 80 Pferde. In der Nacht vom 15. zum 16. Sept…