JudikaturJustizRS0030100

RS0030100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2016

Pferde, die ohne menschliche Aufsicht in einer nur 1,10 Meter hoch umzäunten, an einer Straße gelegenen Koppel gehalten werden, sind nicht erforderlich verwahrt und beaufsichtigt.

Entscheidungen
5