Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.472,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin keine Umsatzsteuer und keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 13. Juli 1983 beschädigte der damals zeitverpflichtete Soldat des Österreichischen Bundesheeres Gerhard F*** als Lenker eines Schützenpanzers des Jagdpanzerbataillons 4 Marke Saurer mit dem taktischen Kennzeichen Nr. 126 mit diesem Fahrzeug aus einer auf einem Grundstück des…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Gemäß § 1332 ABGB ist der Schade, welcher aus einem minderen Grad des Versehens oder der Nachlässigkeit, also leicht fahrlässig, verursacht worden ist, nach dem gemeinen Wert, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte, zu ersetzen. Diese…