JudikaturJustizRS0030049

RS0030049 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2023

Vom Eigentümer eines Bauwerkes können nur solche Schutzvorkehrungen verlangt werden, die vernünftigerweise, das ist nach der Auffassung des Verkehrs, von ihm zu erwarten sind.

Entscheidungen
39