Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 833,88 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 138,98 EUR Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Begründung: Auf einer Liegenschaft der beklagten Gemeinde standen zwei Bäume, die bei einem Sturm mit Windspitzen bis zu 110 km/h umstürzten und den Zaun des Klägers beschädigten. Die Bäume waren etwa 1970 auf einer ausreichend durchwurzelbaren Fläche gepflanzt worden. Die Tiefe des durchwurzelbaren…
Rechtliche Beurteilung 1. Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen verursacht werden, sind im Weg der Analogie in den Anwendungsbereich von § 1319 ABGB einzubeziehen (RS0029932; RS0026229; 2 Ob 193/09k mwN). Bei Bäumen liegt der Grund der dadurch verschärften Haftung nicht darin, dass sie (grundsätzlich) als gefährlich…