Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.268,18 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (hievon S 424,38 Umsatzsteuer und S 600,- Barauslagen) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten betreiben in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Aurach auf Grundstücken, die im Eigentum des Alois B stehen, einen ca. 30 ha großen Wildpark, durch den ein ca. 2 m breiter Spazierweg führt. Das Rotwild kann sich im Wildpark frei bewegen, für das…
Rechtliche Beurteilung Der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobenen Revision der Beklagten kommt Berechtigung nicht zu. Gemäß § 1320 zweiter Satz ABGB ist der Halter eines Tieres für jeden Schaden verantwortlich, der in der besonderen Tiergefahr seine Ursache hat, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderlic…