Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 9275,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 1545,90, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 15.11.1985 gegen 8,30 Uhr in Klagenfurt als Fußgängerin beim Überqueren des Alten Platzes zu Sturz und wurde dabei verletzt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte sie aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 26…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Die geltend gemachte Nichtigkeit liegt nicht vor. Wenn das Erstgericht im Rahmen seiner Erwägungen zur Beweiswürdigung ausführte, es sei erwiesen, daß am Unfallstag etwa in der Zeit zwischen 4,00 und 6,00 Uhr morgens am Alten Platz Schnee ge…