Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit S 19.845,-- (darin S 3.307,50 USt) und der zweitbeklagten Partei ebenfalls mit S 19.845,-- (darin S 3.307,50 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 7./8.2.1992 kam es im Hause L*****, P*****straße 12, zu einem Leitungswasserschaden, der von einem als Waschmaschinenanschluß vorgesehenen, geöffneten Eckventil unter dem Waschbecken im Bad der Wohnung top.Nr.31 verursacht worden ist. Für dieses Haus besteht bei der Klägeri…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Die Behandlung der Beweisrüge der Klägerin durch das Berufungsgericht erfolgte weder aktenwidrig, noch auch mangelhaft. In der Berufungsbeantwortung ON 28 (zur Berufung des Erstbeklagten) führt die klagende Partei un…