Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die erstbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 589,12 (darin enthalten EUR 98,25 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Am 29. 10. 1999 erteilten Jürgen und Astrid P***** der klagenden Immobilienmaklerin einen Alleinauftrag zum Verkauf einer Wohnung in Bregenz R*****gasse *****, befristet bist zum 31. 3. 2000. Vereinbart wurde, dass von den Verkäufern keine Provision bezahlt werden sollte. Jürge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der erstbeklagten Partei ist nicht berechtigt. Der Revisionswerber macht geltend, dass die klagende Partei für diesen überhaupt nicht verdienstlich geworden sei, weil diesem die Kaufgelegenheit bereits zu einem Zeitpunkt bekannt gewesen sei, bevor er überhaupt das erste Mal mit der klag…