Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.362,-- (darin enthalten S 1.352,-- Umsatzsteuer und S 13.250,-- Barauslagen) bestimmten Kosten …
Text Entscheidungsgründe: Der aus der Türkei stammende, im Zeitpunkt seiner Entlassung im Dezember 1997 erst 36jährige Kläger verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, um Alltagsgespräche zu führen. Er wurde von der beklagten Glasverarbeitungsfirma 1985 als Hilfsarbeiter aufgenommen und unter andere…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision der Beklagten ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig und auch berechtigt. Nach § 82 lit f GewO stellt es unter anderem einen Entlassungsgrund dar, wenn der Arbeiter die Arbeit unbefugt verlassen hat oder beharrlich seine Pflichten vernachlässigt…