JudikaturJustizRS0029534

RS0029534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2020

Die Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund, der das Entlassungsrecht des Arbeitgebers wegen des ansonsten pflichtwidrigen Fernbleibens des Angestellten von der Arbeit aufhebt, trifft den Angestellten.

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