RS0029493 – OGH Rechtssatz
RS0029493 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, für die im Gesetz das Erfordernis der Zustimmung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dürfen vom Gericht auf Grund eines entsprechenden Antrags unabhängig von der Zustimmung der Parteien und Beteiligten als Inhalt der Versteigerungsbedingungen festgestellt werden, wenn dies am besten ihren Interessen Rechnung trägt.