JudikaturJustizRS0029453

RS0029453 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Die Arbeit eines angestellten Reisenden setzt eine besondere Vertrauenswürdigkeit voraus, da weder eine exakte Überwachung der Arbeitszeit noch eine genaue Kontrolle seiner Tätigkeit möglich ist, sondern der Arbeitgeber im wesentlichen auf die Richtigkeit der Berichte und Angaben des Reisenden angewiesen ist (Arb 10017). Die mehrfache dienstliche Irreführung des Arbeitgebers kann daher nicht mehr als bloße Unkorrektheit angesehen werden.

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