JudikaturJustizRS0029389

RS0029389 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 1993

Der Dienstnehmer, der während seines aufrechten Dienstverhältnisses bewußt und vorsätzlich einen anderen Angestellten zu bewegen versucht, das Dienstverhältnis zu lösen und in ein Konkurrenzunternehmen einzutreten, setzt den Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG.

Entscheidungen
8