Spruch Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508 a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: Die vom Kläger behauptete Übernahme einer vertraglichen Unterlassungspflicht durch die Erstbeklagte dahin, daß die Fichten des Klägers - speziell an den Wurzeln - bei der Bauführung nicht beschädigt werden dürfen, ist nach den Feststellungen nicht erwiesen. Aus diesen ergibt sich aber …
Rechtliche Beurteilung Bei dieser Sachlage hängt aber die Entscheidung nicht mehr von der Lösung der in der Zulassungsbeschwerde geltend gemachten Rechtsfrage ab: Schon nach § 297 ABGB braucht der Grundeigentümer die Wurzeln eines fremden Baumes in seinem Erdreich nicht zu dulden (Spielbüchler in Rummel, ABGB2 Rz 1 zu §…