RS0029357 – OGH Rechtssatz
RS0029357 – OGH Rechtssatz
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Das dem Grundnachbarn in § 422 ABGB eingeräumte - auf den eigenen Grund und Boden beschränkte - Selbsthilferecht ist schon deshalb von der rein programmatischen Staatszielbestimmung des § 1 BVG über den umfassenden Umweltschutz, BGBl 1984/491, nicht einschränkend betroffen, weil darin nichts anderes zum Ausdruck kommt als eine Konkretisierung des gleichermaßen verfassungsrechtlich garantierten Schutzes des Eigentums (Art 5 StGG).