JudikaturJustizRS0029312

RS0029312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2018

Nicht jede, sondern nur eine wesentliche Vertragsverletzung berechtigt zum Austritt; wesentlich ist aber eine Vertragsverletzung nur dann, wenn dem Angestellten die weitere Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Entscheidungen
35