JudikaturJustizRS0029143

RS0029143 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2002

Die Möglichkeit, die Auflösung des Dienstverhältnisses bedingt zu erklären, ist zu verneinen, weil der Erklärungsempfänger ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Klarheit darüber hat, ob die Erklärung wirksam ist oder nicht.

Entscheidungen
5