JudikaturJustizRS0029137

RS0029137 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 1987

1./ Die Aufforderung an den Arbeitnehmer, sofort an die Arbeit zu gehen, oder er sei fristlos entlassen, ist eine wirksame Entlassungserklärung, ungeachtet des Umstandes, daß dadurch der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt, durch sofortige Wiederaufnahme der Arbeit die Folgen seines vertragswidrigen Verhaltens noch im letzten Augenblick abzuwenden.

2./ Die darauffolgende Antwort des Arbeitnehmers "er gehe", ist eine Bekräftigung seiner Arbeitsverweigerung und keine Austrittserklärung.