JudikaturJustizRS0029124

RS0029124 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2001

Der vor einem österreichischen Gericht erhobene Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB ist unter den gleichen Voraussetzungen nach österreichischem Recht zu beurteilen, unter denen auch auf die durch die Leistung des Klägers getilgte Unterhaltsforderung selbst österreichisches Recht anzuwenden wäre.

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