JudikaturJustizRS0029102

RS0029102 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2010

Als Dienstzeit gelten nach dem § 11 dieses KollV auch Krankenstandszeiten. Sonderzahlungen gebühren daher als ein auf dem KollV beruhender günstigerer Entgeltsanspruch während des Krankenstandes auch dann, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 1 AngG mehr besteht.

Entscheidungen
7