Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das berufungsgerichtliche Urteil wird abgeändert und das Urteil erster Instanz mit der Maßgabe wiederhergestellt, daß es zu lauten hat: Das Begehren, es werde festgestellt, daß die Kürzung bzw Aliquotierung des Urlaubszuschusses wegen entgeltfreier Dienstzeiten, w…
Text Entscheidungsgründe: Der klagende Arbeiterbetriebsrat begehrt die aus dem Spruch ersichtliche Feststellung mit dem Vorbringen, die beklagte Partei habe 25 Arbeitern den Urlaubszuschuß wegen über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus fortdauernder Krankenstände gekürzt, obschon nach dem anzuwenden…
Rechtliche Beurteilung Die gemäß § 46 Abs 3 Z 2 ASGG zulässige Revision ist berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat schon mehrfach ausgesprochen, daß die Sonderzahlungen im Zweifel als Teil des Arbeitsentgeltes anzusehen und daher nach Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches (nach dem EFZG) und wegen anderer Ruhensgründe…