JudikaturJustizRS0029023

RS0029023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2013

Wird dem Arbeitnehmer bloß eine Verwarnung erteilt und nur für den Wiederholungsfall die Entlassung angedroht, ist darin ein Verzicht auf die Entlassung zu erblicken.

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