JudikaturJustizRS0029009

RS0029009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Essentielles Tatbestandsmerkmal jeder gerechtfertigten Entlassung ist dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers wegen des Entlassungsgrundes so unzumutbar geworden ist, dass eine sofortige Abhilfe erforderlich wird. Dieses Tatbestandsmerkmal ermöglicht die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt.

Entscheidungen
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